Ratgeber Energetische Sanierung
Antworten auf Ihre Fragen rund um Förderung, Kosten & Sanierungsmaßnahmen
Energetische Sanierung wirft viele Fragen auf: Welche Kosten entstehen? Welche Förderungen gibt es? Und welche Maßnahmen lohnen sich wirklich? In unserem Ratgeber finden Sie kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen rund um iSFP, Wärmepumpen, hydraulischen Abgleich und vieles mehr. Alle Artikel sind verständlich erklärt, mit praktischen Tipps und aktuellen Förderinformationen. So haben Sie die besten Grundlagen für Ihre Sanierungsentscheidung.

Ein charmantes Haus mit Geschichte weckt oft Begeisterung bei Käufern. Doch spätestens beim Blick in die Unterlagen taucht die Frage auf: -> Welche Sanierungspflichten entstehen nach dem Kauf? Viele Eigentümer sind unsicher, welche Modernisierungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen und zeigt, worauf Käufer und Verkäufer achten müssen. 1. Was bedeutet Sanierungspflicht beim Immobilienkauf? Im Gebäudeenergiegesetz (§47 GEG) sind Nachrüstpflichten für ältere Gebäude festgelegt. Diese betreffen in erster Linie: veraltete Heizungsanlagen , ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen , die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke . Bestandsschutz: Wer seine Immobilie vor dem 1. Februar 2002 gekauft hat und sie selbst bewohnt, ist von diesen Pflichten ausgenommen. Erst bei einem Eigentümerwechsel nach diesem Datum greifen die Vorgaben – und müssen innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden. -> Kurz gefasst: Neue Eigentümer müssen nachrüsten, alte nicht. 2. Austauschpflicht für Heizkessel Welche Anlagen sind betroffen? Die Vorschrift richtet sich gegen Standard-Heizkessel , die technisch überholt und ineffizient sind. Nicht betroffen: Niedertemperatur- und Brennwertkessel , da sie energiesparender arbeiten. So erkennen Sie den Heizkesseltyp: Typenschild prüfen: Hinweise wie „NT“ oder „Brennwert“. Kondensatablauf: typisches Merkmal für Brennwertgeräte. -> Wichtig für Käufer: Ein alter Heizkessel muss innerhalb von zwei Jahren nach Eigentumsübergang ersetzt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro , auch wenn diese selten verhängt werden. 3. Pflicht zur Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen In ungeheizten Bereichen wie Kellern oder Garagen verlieren ungedämmte Rohre wertvolle Wärme. Das GEG schreibt daher eine nachträgliche Dämmung vor. Anforderungen im Detail: Wärmeleitfähigkeit des Materials: max. 0,035 W/(m·K). Dämmstärke: abhängig vom Rohrdurchmesser, z. B. mindestens 20 mm bei Rohren mit bis zu 22 mm Innendurchmesser. 💡 Hinweis: Viele Eigentümer führen diese Maßnahme selbst durch – die passenden Materialien gibt es kostengünstig im Baumarkt. 4. Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke Auch das Dach oder die oberste Geschossdecke unterliegt den Nachrüstpflichten. Laut GEG darf der U-Wert von 0,24 W/(m²·K) nicht überschritten werden. Wer muss handeln? Prüfung der bestehenden Dämmung anhand von Kennwerten (λ-Wert) . Bei Unsicherheit: Fachleute mit einer Analyse beauftragen. -> Zwar sind diese Arbeiten häufig aufwendig, doch sie senken langfristig die Energiekosten erheblich und steigern den Immobilienwert. Fazit Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie sollten Käufer die gesetzlichen Sanierungspflichten kennen. Heizungsanlagen, Rohrleitungen und die Dach- bzw. Deckendämmung können zusätzliche Investitionen erfordern. Verkäufer wiederum schaffen Vertrauen, wenn sie mögliche Pflichten frühzeitig offenlegen. Tipp: Eine unabhängige Energieberatung vor dem Kauf hilft, Risiken und Kosten realistisch einzuschätzen – und passende Förderungen direkt zu berücksichtigen.

Was kostet eine energetische Sanierung? Viele Hausbesitzer fragen sich: „Welche Kosten kommen bei einer energetischen Sanierung auf mich zu?“ Die Antwort: Das hängt stark vom Gebäude, dem Sanierungsumfang und den gewünschten Maßnahmen ab. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über typische Kosten, Fördermöglichkeiten und wie Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bares Geld sparen können. Typische Kosten nach Maßnahme Dachdämmung: 80–150 € pro m² Fassadendämmung: 120–200 € pro m² Fenstertausch (3-fach verglast): 500–900 € pro Fenster Wärmepumpe: 20.000–40.000 € je nach System Hydraulischer Abgleich: 600–1.500 € -> Die Gesamtkosten einer Komplettsanierung liegen bei Einfamilienhäusern häufig zwischen 40.000 und 120.000 € . Förderungen senken die Kosten Dank KfW- und BAFA-Förderungen lassen sich bis zu 70 % der Investitionskosten sparen. Besonders lohnenswert: der iSFP-Bonus – wer nach individuellem Sanierungsfahrplan saniert, erhält zusätzlich 5 % Extra-Förderung . Mehr erfahren zum iSFP-Bonus Fazit Eine energetische Sanierung ist eine Investition in die Zukunft. Mit professioneller Beratung und geschickter Fördermittel-Nutzung reduzieren Sie die Kosten deutlich.
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Verbleibende Sanierungskosten
(Förderung und Kosten für Energieberatung eingerechnet)
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Hinweis: Maximal geförderte Sanierungskosten – Heizungstausch: bis 30.000 € für die erste Wohneinheit und 15.000 € für jede weitere.
Andere Maßnahmen: bis 30.000 €/Jahr je Wohneinheit ohne iSFP
bzw. 60.000 €/Jahr je Wohneinheit mit iSFP.
Unsere Bearbeitungsgebühr wird zu 50 % bezuschusst. Der iSFP wird mit 650 € (1–2 WE) bzw. 850 € (≥3 WE) gefördert.
Die errechnete Förderung basiert auf den eingegebenen Werten und kann von der tatsächlichen Förderung abweichen.
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