Energieberatung in Braunschweig
Ihr zertifizierter Partner für Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und Baubegleitung.
Willkommen bei Haus+Grün – Energieberatung für Wohngebäude
Als unabhängige und BAFA-zertifizierte Energieberater unterstützen wir Eigentümer und Bauherren in Braunschweig und Umgebung bei der energetischen Sanierung und Modernisierung ihrer Wohngebäude. Ob Energieausweis, Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Baubegleitung – mit Haus+Grün sichern Sie sich nicht nur staatliche Fördermittel, sondern investieren auch in den Werterhalt Ihrer Immobilie.
Unsere Leistungen
Energieberatung
Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen einen Energieausweis und entwickeln mit dem Sanierungsfahrplan (iSFP) konkrete Maßnahmen zur energetischen Sanierung.

Baubegleitung
Wir begleiten Ihre energetische Sanierung fachlich von Anfang bis Ende – für sichere Ausführung und maximale Förderfähigkeit.

Heizungsoptimierung
Durch hydraulischen Abgleich und Heizlastberechnung nach DIN 12831 optimieren wir Ihre Heizungsanlage für Effizienz, Komfort und Förderfähigkeit.
Energieberatung in Braunschweig & Umgebung
Unser Firmensitz befindet sich in Braunschweig. Wir beraten auch in der Region: Wolfsburg, Gifhorn, Peine, Salzgitter, Wolfenbüttel und Umgebung. Ob Altbau oder Neubau – wir helfen Ihnen, Ihr Haus zukunftsfähig zu machen.
Warum Haus+Grün?

BAFA- und KfW-gelistete Energieberatung

Persönlich, unabhängig, regional

Unterstützung bei allen Förderanträgen

Nachhaltige, wirtschaftliche Sanierungskonzepte

Erfahrung in Bestands- und Neubauten
Individuelle Lösungen für Geschäftskunden
Für gewerbliche Kunden wie Banken, Immobilienmakler, Wohnungsbaugesellschaften oder Hausverwaltungen, die regelmäßig unsere Leistungen in Anspruch nehmen, bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an.
Da bei solchen Partnerschaften in der Regel wiederkehrende Aufträge anfallen, entwickeln wir auf Wunsch individuelle Vereinbarungen, sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf die Preisgestaltung.
Unser Ziel ist es, durch eine verlässliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe Mehrwerte für beide Seiten zu schaffen – flexibel, effizient und wirtschaftlich attraktiv.
Gebäudesanierung – Fördermöglichkeit im Überblick
Maßnahmen an der Gebäudehülle
Förderfähige Maßnahmen
Ein zentraler Bestandteil der energetischen Sanierung von Wohngebäuden ist die Modernisierung der Gebäudehülle. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
• Dämmung der Gebäudehülle, darunter Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenplatten
• Austausch, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
• Sommerlicher Wärmeschutz durch den erstmaligen Einbau oder Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtnutzung
Förderkonditionen für Wohngebäude
• Mindestinvestitionssumme: 300 € brutto
• Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten
• Maximal förderfähige Ausgaben:
- 30.000 € pro Wohneinheit
- Bis zu 60.000 € förderfähig pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus (+5 % Förderung)
Hinweis: Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist verpflichtend
Anlagentechnik
Förderfähige Maßnahmen – Anlagentechnik (außer Heizung)
Ein weiterer zentraler Baustein der Gebäudesanierung ist die Modernisierung der Anlagentechnik, mit Ausnahme der Heizungsanlage. Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Gebäudes. Die folgenden Maßnahmen werden gefördert:
Für Wohngebäude:
• Einbau raumlufttechnischer Anlagen mit Wärmerückgewinnung
• Einsatz digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung, z. B. Smart-Home-Lösungen
Förderkonditionen – Wohngebäude
• Mindestinvestitionssumme: 300 € brutto
• Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten
• Maximal förderfähige Ausgaben:
- 30.000 € pro Wohneinheit
- Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus (zusätzlich +5 % Förderung)
Hinweis: Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) muss eingebunden werden
Heizungsoptimierung
Förderfähige Maßnahmen – Heizungsoptimierung
Die Heizungsanlage hat einen entscheidenden Einfluss auf die Energieeffizienz eines Gebäudes. Deshalb ist ihre Optimierung ein zentrales Element jeder Sanierungsmaßnahme. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert folgende Maßnahmen zur Heizungsoptimierung in Wohngebäuden:
• Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive Einstellung der Heizkurve
• Austausch ineffizienter Heizungspumpen sowie Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
• Maßnahmen zur Senkung der Rücklauftemperatur in Gebäudenetzen gemäß geltender Richtlinien
• Wärmedämmung von Rohrleitungen zur Minimierung von Energieverlusten
• Energieeffiziente Heizsysteme (z. B. Flächenheizung, Niedertemperaturheizkörper, Wärmespeicher)
• Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur verbesserten Energieausnutzung
• Einsatz von temperaturgesteuerten Systemen zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs
Förderkonditionen – Wohngebäude
• Mindestinvestition: 300 € brutto
• Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten
• Maximal förderfähige Ausgaben:
- 30.000 € pro Wohneinheit
- Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus (zusätzliche +5 % Förderung)
Hinweis: Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist verpflichtend
Baubegleitung
Die Fachplanung und Baubegleitung kann nur in Anspruch genommen werden, sofern ausschließlich die Förderung einer Einzelmaßnahme beantragt wird.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Leistung besteht darin, dass eine qualifizierte Fachperson die fachgerechte Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen sicherstellt. Dies trägt maßgeblich zur Qualitätssicherung und Effizienz der Maßnahmen bei.
Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung für Wohngebäude bei folgenden Maßnahmen:
• Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
• Anlagentechnik (außer Heizung)
• Heizungsoptimierung
Förderkonditionen für Wohngebäude:
• Fördersatz: 50 %
• Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:
-5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser.
-2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, maximal 20.000 €
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss KfW 458)
Fördervoraussetzungen und -umfang
Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland – unabhängig davon, ob sie selbst darin wohnen oder vermieten. Dies gilt sowohl für Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Gefördert werden der Kauf und fachgerechte Einbau neuer, klimafreundlicher Heizsysteme, darunter:
• Wärmepumpen
• Solarthermieanlagen
• Biomasseheizungen
• Brennstoffzellenheizungen
• Wasserstofffähige Heizungen
• Innovative Heiztechnologien
• Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Förderfähige Kosten bei Mehrfamilienhäusern:
• Erste Wohneinheit: bis zu 30.000 Euro
• Zweite bis sechste Wohneinheit: je 15.000 Euro
• Ab der siebten Wohneinheit: je 8.000 Euro
Zusammensetzung der Förderung:
• Grundförderung: 30 %
• Klimabonus (20 %): Für den Austausch alter Heizsysteme (z. B. Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen) gegen eine klimafreundliche Lösung
• Einkommensbonus (30 %): Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro
• Effizienzbonus (5 %): Für besonders effiziente Wärmepumpen, die bestimmte technische Kriterien erfüllen
Die Förderung ist insgesamt auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 1. September 2024 muss der Liefer- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die an die Förderzusage gekoppelt ist. Dies dient dazu, einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zu vermeiden und die Förderfähigkeit sicherzustellen.
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