Energieberatung in Braunschweig

Nachhaltig modernisieren. Fördermittel sichern. Zukunft gestalten.

Nachhaltig modernisieren. Fördermittel sichern.

 Zukunft gestalten.

Ihr zertifizierter Partner für Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und Baubegleitung.

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Willkommen bei Haus+Grün – Energieberatung für Wohngebäude

Als unabhängige und BAFA-zertifizierte Energieberater unterstützen wir Eigentümer und Bauherren in Braunschweig und Umgebung bei der energetischen Sanierung und Modernisierung ihrer Wohngebäude. Ob Energieausweis, Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Baubegleitung – mit Haus+Grün sichern Sie sich nicht nur staatliche Fördermittel, sondern investieren auch in den Werterhalt Ihrer Immobilie.

Unsere Leistungen

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Energieberatung

Wir analysieren Ihr Gebäude, erstellen einen Energieausweis und entwickeln mit dem Sanierungsfahrplan (iSFP) konkrete Maßnahmen zur energetischen Sanierung.

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Baubegleitung

Wir begleiten Ihre energetische Sanierung fachlich von Anfang bis Ende – für sichere Ausführung und maximale Förderfähigkeit.

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Heizungsoptimierung

Durch hydraulischen Abgleich und Heizlastberechnung nach DIN 12831 optimieren wir Ihre Heizungsanlage für Effizienz, Komfort und Förderfähigkeit.

Energieberatung in Braunschweig & Umgebung

Unser Firmensitz befindet sich in Braunschweig. Wir beraten auch in der Region: Wolfsburg, Gifhorn, Peine, Salzgitter, Wolfenbüttel und Umgebung. Ob Altbau oder Neubau – wir helfen Ihnen, Ihr Haus zukunftsfähig zu machen.

Warum Haus+Grün?

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BAFA- und KfW-gelistete Energieberatung

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Persönlich, unabhängig, regional

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Unterstützung bei allen Förderanträgen

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Nachhaltige, wirtschaftliche Sanierungskonzepte

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Erfahrung in Bestands- und Neubauten

Individuelle Lösungen für Geschäftskunden

Für gewerbliche Kunden wie Banken, Immobilienmakler, Wohnungsbaugesellschaften oder Hausverwaltungen, die regelmäßig unsere Leistungen in Anspruch nehmen, bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an.

Da bei solchen Partnerschaften in der Regel wiederkehrende Aufträge anfallen, entwickeln wir auf Wunsch individuelle Vereinbarungen, sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf die Preisgestaltung.

Unser Ziel ist es, durch eine verlässliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe Mehrwerte für beide Seiten zu schaffen – flexibel, effizient und wirtschaftlich attraktiv.

Gebäudesanierung – Fördermöglichkeit im Überblick

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle

    Förderfähige Maßnahmen

    Ein zentraler Bestandteil der energetischen Sanierung von Wohngebäuden ist die Modernisierung der Gebäudehülle. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:


    • Dämmung der Gebäudehülle, darunter Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenplatten

    • Austausch, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren

    • Sommerlicher Wärmeschutz durch den erstmaligen Einbau oder Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtnutzung


    Förderkonditionen für Wohngebäude

    • Mindestinvestitionssumme: 300 € brutto

    • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten

    • Maximal förderfähige Ausgaben:               

        - 30.000 € pro Wohneinheit

        - Bis zu 60.000 € förderfähig pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus (+5 % Förderung)


    Hinweis: Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist verpflichtend

  • Anlagentechnik

    Förderfähige Maßnahmen – Anlagentechnik (außer Heizung)

    Ein weiterer zentraler Baustein der Gebäudesanierung ist die Modernisierung der Anlagentechnik, mit Ausnahme der Heizungsanlage. Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Gebäudes. Die folgenden Maßnahmen werden gefördert:


    Für Wohngebäude:

    • Einbau raumlufttechnischer Anlagen mit Wärmerückgewinnung

    • Einsatz digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung, z. B. Smart-Home-Lösungen


    Förderkonditionen – Wohngebäude

    • Mindestinvestitionssumme: 300 € brutto

    • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten

    • Maximal förderfähige Ausgaben:

       - 30.000 € pro Wohneinheit

       - Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus (zusätzlich +5 % Förderung)


    Hinweis: Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) muss eingebunden werden

  • Heizungsoptimierung

    Förderfähige Maßnahmen – Heizungsoptimierung

    Die Heizungsanlage hat einen entscheidenden Einfluss auf die Energieeffizienz eines Gebäudes. Deshalb ist ihre Optimierung ein zentrales Element jeder Sanierungsmaßnahme. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert folgende Maßnahmen zur Heizungsoptimierung in Wohngebäuden:


    • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive Einstellung der Heizkurve

    • Austausch ineffizienter Heizungspumpen sowie Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung

    • Maßnahmen zur Senkung der Rücklauftemperatur in Gebäudenetzen gemäß geltender Richtlinien

    • Wärmedämmung von Rohrleitungen zur Minimierung von Energieverlusten

    • Energieeffiziente Heizsysteme (z. B. Flächenheizung, Niedertemperaturheizkörper, Wärmespeicher)

    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur verbesserten Energieausnutzung

    • Einsatz von temperaturgesteuerten Systemen zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs


    Förderkonditionen – Wohngebäude

    • Mindestinvestition: 300 € brutto

    • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten

    • Maximal förderfähige Ausgaben:

       - 30.000 € pro Wohneinheit

       - Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus (zusätzliche +5 % Förderung)


    Hinweis: Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist verpflichtend

  • Baubegleitung

    Die Fachplanung und Baubegleitung kann nur in Anspruch genommen werden, sofern ausschließlich die Förderung einer Einzelmaßnahme beantragt wird.


    Ein wesentlicher Vorteil dieser Leistung besteht darin, dass eine qualifizierte Fachperson die fachgerechte Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen sicherstellt. Dies trägt maßgeblich zur Qualitätssicherung und Effizienz der Maßnahmen bei.


    Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung für Wohngebäude bei folgenden Maßnahmen:

    •    Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

    •    Anlagentechnik (außer Heizung)

    •    Heizungsoptimierung


    Förderkonditionen für Wohngebäude:

    •    Fördersatz: 50 %

    •    Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:

          -5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser.

          -2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, maximal 20.000 €

  • Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss KfW 458)

    Fördervoraussetzungen und -umfang


    Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland – unabhängig davon, ob sie selbst darin wohnen oder vermieten. Dies gilt sowohl für Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).


    Gefördert werden der Kauf und fachgerechte Einbau neuer, klimafreundlicher Heizsysteme, darunter:

    • Wärmepumpen

    • Solarthermieanlagen

    • Biomasseheizungen

    • Brennstoffzellenheizungen

    • Wasserstofffähige Heizungen

    • Innovative Heiztechnologien

    • Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze


    Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.


    Förderfähige Kosten bei Mehrfamilienhäusern:

    • Erste Wohneinheit: bis zu 30.000 Euro

    • Zweite bis sechste Wohneinheit: je 15.000 Euro

    • Ab der siebten Wohneinheit: je 8.000 Euro


    Zusammensetzung der Förderung:

    • Grundförderung: 30 %

    • Klimabonus (20 %): Für den Austausch alter Heizsysteme (z. B. Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen) gegen eine klimafreundliche Lösung

    • Einkommensbonus (30 %): Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro

    • Effizienzbonus (5 %): Für besonders effiziente Wärmepumpen, die bestimmte technische Kriterien erfüllen


    Die Förderung ist insgesamt auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.


    Wichtiger Hinweis:

    Seit dem 1. September 2024 muss der Liefer- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die an die Förderzusage gekoppelt ist. Dies dient dazu, einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zu vermeiden und die Förderfähigkeit sicherzustellen.

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